Wir bringen Ihr Fahrzeug auf die Straße
Unser Technischer Dienst unterstützt Hersteller, Importeure, Fahrzeughalter und Tuningbegeisterte bei anspruchsvollen Genehmigungs- und Zulassungsfragen. Unsere benannten Unterschriftsberechtigten erstellen die erforderlichen Gutachten und begleiten Sie kompetent bei Vollgutachten, Einzelabnahmen und technischen Prüfungen – vom Importfahrzeug bis zum Spezialumbau.
Unsere Leistungen im Technischen Dienst
Genehmigungen, Gutachten und Prüfungen aus einer Hand
Wir beraten Sie bei der Zulassung, Genehmigung und technischen Beurteilung von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Umbauten. Dabei prüfen wir die maßgeblichen technischen Voraussetzungen, ermitteln erforderliche Fahrzeugdaten und erstellen nachvollziehbare Gutachten für die weitere behördliche Bearbeitung.

Technischer Dienst – Gutachten für Fahrzeug- und Bauteilgenehmigungen
Die Aufgabe eines Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ besteht unter anderem darin, Gutachten zur Erlangung einer Fahrzeug- oder Bauteilgenehmigung zu erstellen. Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Fahrzeughalter bei komplexen technischen und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen.
Für wen ist der Technische Dienst der richtige Ansprechpartner?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an Hersteller und Importeure von Personenwagen, Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuganhängern. Ebenso unterstützen wir Hersteller von Fahrzeugaufbauten und Fahrzeugteilen, die eine EG-/EU-Typgenehmigung, eine Betriebserlaubnis oder ein technisches Gutachten benötigen.
Wie unterstützen wir Sie?
- Technische Beratung: Klärung der erforderlichen Prüfungen, Nachweise und Genehmigungswege.
- Fahrzeug- und Bauteilprüfung: Beurteilung technischer Ausführungen, Umbauten und Komponenten.
- Gutachtenerstellung: Erstellung der erforderlichen Unterlagen für Zulassungs- oder Genehmigungsbehörden.
- Begleitung individueller Projekte: Unterstützung vom ungebremsten Anhänger bis zum Spezialfahrzeug.
Kompetente Begleitung bis zur Genehmigung
Unsere Unterschriftsberechtigten begleiten Sie von der ersten technischen Einschätzung über die Prüfung bis zur Erstellung des erforderlichen Gutachtens. Ziel ist eine sichere, nachvollziehbare und möglichst effiziente Abwicklung Ihrer Fahrzeug- oder Bauteilgenehmigung.
⚙️ Technischer Dienst
Fachkundige Unterstützung bei Genehmigungen und Zulassungen
Wir erstellen technische Gutachten für Fahrzeuge, Fahrzeugteile und besondere Aufbauten. Unsere Unterschriftsberechtigten beraten Hersteller, Importeure und Fahrzeughalter bei der sicheren und regelkonformen Umsetzung ihrer Projekte.
- Gutachten für Fahrzeuggenehmigungen
- Gutachten für Bauteilgenehmigungen
- Beratung für Hersteller und Importeure
- Prüfung von Aufbauten und Spezialfahrzeugen
- Unterstützung bei EG-/EU-Genehmigungen
- Begleitung bis zur behördlichen Abwicklung
📋 Vollgutachten
Technische Grundlage für die Zulassung besonderer Fahrzeuge
Ein Vollgutachten wird benötigt, wenn für ein Fahrzeug keine ausreichenden Genehmigungs- oder Fahrzeugunterlagen vorliegen. Wir prüfen das Fahrzeug umfassend, ermitteln die technischen Daten und beurteilen, ob es den geltenden Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.
- Importfahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten
- Fahrzeuge ohne ABE oder EG-/EU-Typgenehmigung
- Wiederzulassung ohne Fahrzeugdokumente
- Bestimmte Neufahrzeuge und Fahrzeugklassen
- Ermittlung der Zulassungsdaten
- Prüfung von Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit

Vollgutachten – umfassende Prüfung für die Fahrzeugzulassung
Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO wird erstellt, wenn ein Fahrzeug zugelassen werden soll, jedoch keine ausreichende Allgemeine Betriebserlaubnis, EG-/EU-Typgenehmigung oder vollständige Fahrzeugdokumentation vorhanden ist. Im Rahmen der Begutachtung wird geprüft, ob das Fahrzeug den geltenden Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.
Wann wird ein Vollgutachten benötigt?
- Importfahrzeuge außerhalb der EU: Zum Beispiel Fahrzeuge aus den USA oder der Schweiz, die bereits im Verkehr waren.
- Ältere Importfahrzeuge: Fahrzeuge ohne ABE und ohne EG-/EU-Typgenehmigung.
- Wiederzulassung: Fahrzeuge, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren und für die keine Fahrzeugdokumente mehr vorhanden sind, beispielsweise ein Scheunenfund.
- Bestimmte Neufahrzeuge: Unter anderem einzelne Krafträder sowie land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Was wird im Rahmen des Vollgutachtens geprüft?
Wir überprüfen die Verkehrssicherheit sowie die Übereinstimmung mit den geltenden Bau- und Betriebsvorschriften. Zudem wird beurteilt, ob Umrüstungen erforderlich sind oder Ausnahmen von einzelnen Ausrüstungsvorschriften beantragt werden müssen.
Ermittlung der technischen Fahrzeugdaten
Ein wesentlicher Bestandteil des Vollgutachtens ist die Ermittlung der technischen Daten für die Zulassungsbescheinigung. Dazu gehören unter anderem Maße, Gewichte, Motor- und Leistungsdaten, Bereifung sowie weitere zulassungsrelevante Angaben.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Bringen Sie nach Möglichkeit alle vorhandenen Fahrzeugunterlagen, ausländischen Dokumente, Datenblätter, Nachweise zu Umbauten und technische Herstellerinformationen mit. Eine frühzeitige Abstimmung erleichtert die Prüfung und hilft dabei, fehlende Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen.

Einzelabnahme – individuelle Prüfung besonderer Fahrzeugänderungen
Eine Einzelabnahme wird erforderlich, wenn für ein verbautes Bauteil keine ABE und kein Teilegutachten vorliegen, vorhandene Auflagen nicht eingehalten werden oder mehrere Umbauten sich gegenseitig beeinflussen. Die Prüfung erfolgt nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Wann ist eine Einzelabnahme notwendig?
- Bauteile ohne Prüfunterlagen: Es liegt weder eine ABE noch ein Teilegutachten vor.
- Abweichung vom Verwendungsbereich: Das Bauteil wird außerhalb der in den Unterlagen beschriebenen Fahrzeug- oder Einsatzbereiche verwendet.
- Kombination mehrerer Umbauten: Beispielsweise Tieferlegung in Verbindung mit einer geänderten Rad-Reifen-Kombination.
- Individuelle Fahrzeugkonzepte: Sonderumbauten oder technische Lösungen, die nicht über eine reguläre Änderungsabnahme abgedeckt sind.
Wann kann die Betriebserlaubnis erlöschen?
Nach § 19 StVZO kann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlöschen, wenn bauliche Veränderungen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lassen, eine Änderung der Fahrzeugart bewirken oder zu einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führen können.
Was wird bei der Einzelabnahme beurteilt?
Geprüft werden insbesondere die fachgerechte Ausführung, ausreichende Freigängigkeit, Belastbarkeit, Verkehrssicherheit sowie mögliche Wechselwirkungen mit weiteren Änderungen. Je nach Umbau können zusätzliche technische Nachweise, Messungen oder Prüfungen erforderlich sein.
Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?
Hilfreich sind sämtliche verfügbaren Unterlagen zu den verbauten Komponenten, Material- oder Festigkeitsnachweise, Herstellerinformationen, Vergleichsgutachten, Einbauanleitungen und Dokumentationen bereits erfolgter Änderungen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto zielgerichteter kann die Prüfung vorbereitet werden.
🔧 Einzelabnahme
Individuelle Lösungen für besondere Umbauten
Wir prüfen Fahrzeugänderungen, die nicht durch eine ABE oder ein Teilegutachten abgedeckt sind. Auch komplexe Kombinationen mehrerer Tuningmaßnahmen können im Rahmen einer Einzelabnahme technisch bewertet werden.
- Bauteile ohne ABE oder Teilegutachten
- Abweichungen vom genehmigten Verwendungsbereich
- Kombination mehrerer Tuningmaßnahmen
- Prüfung individueller Sonderumbauten
- Bewertung von Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit
- Gutachten für die Einzelbetriebserlaubnis
🛰️ GPS-Prüfungsfahrt
Messfahrt zur objektiven Ermittlung technischer Fahrdaten
Bei einer GPS-Prüfungsfahrt erfassen wir relevante Fahr- und Geschwindigkeitsdaten unter realen Bedingungen. Die Messfahrt kann erforderlich sein, wenn technische Fahrzeugwerte überprüft, dokumentiert oder im Rahmen eines Gutachtens nachvollziehbar nachgewiesen werden müssen.
- GPS-gestützte Erfassung von Fahrdaten
- Überprüfung der tatsächlichen Geschwindigkeit
- Kontrolle von Tachometerabweichungen
- Dokumentation bei geänderten Rad-Reifen-Kombinationen
- Messfahrt für technische Einzelbegutachtungen
- Nachvollziehbares Messprotokoll

GPS-Prüfungsfahrt – technische Messung unter realen Fahrbedingungen
Eine GPS-Prüfungsfahrt dient der präzisen und objektiven Erfassung fahrdynamischer beziehungsweise geschwindigkeitsbezogener Daten. Sie kann insbesondere dann sinnvoll oder erforderlich sein, wenn Änderungen am Fahrzeug Auswirkungen auf die angezeigte oder tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit haben können.
Wann kann eine GPS-Prüfungsfahrt erforderlich sein?
- Geänderte Rad-Reifen-Kombinationen: Überprüfung, ob die Tachometeranzeige trotz eines veränderten Abrollumfangs innerhalb der zulässigen Toleranzen liegt.
- Technische Umbauten: Dokumentation von Auswirkungen auf Geschwindigkeit, Übersetzung oder Fahrverhalten.
- Einzelabnahmen: Ergänzende Messung zur technischen Beurteilung eines individuellen Fahrzeugumbaus.
- Unklare Fahrzeugdaten: Plausibilitätsprüfung vorhandener technischer Angaben unter realen Bedingungen.
Wie läuft die Prüfungsfahrt ab?
Das Fahrzeug wird mit geeigneter GPS-Messtechnik ausgestattet. Während einer definierten Messfahrt werden die tatsächliche Geschwindigkeit und weitere relevante Messwerte erfasst. Die angezeigten Fahrzeugwerte können anschließend mit den GPS-Daten verglichen und fachlich bewertet werden.
Was wird dokumentiert?
Die Messergebnisse werden nachvollziehbar protokolliert und dem jeweiligen Prüf- oder Gutachtenvorgang zugeordnet. Je nach Anlass können unter anderem Messbedingungen, gefahrene Geschwindigkeiten, Tachometeranzeige und ermittelte Abweichungen dokumentiert werden.
Voraussetzungen für eine aussagekräftige Messung
Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Reifenluftdruck, Bereifung und technische Konfiguration sollten dem Zustand entsprechen, der später genehmigt oder bewertet werden soll. Die Durchführung ist zudem von geeigneten Strecken-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen abhängig.


