Amtliche Fahrzeugprüfungen kompetent durchgeführt
Als GTÜ-Vertragspartner führen wir in Stuttgart amtliche Fahrzeugprüfungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch. Von der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung über Änderungsabnahmen und Oldtimerbegutachtungen bis hin zu Gas-, Sicherheits- und BOKraft-Prüfungen erhalten Sie bei uns fachkundige Unterstützung, klare Abläufe und verlässliche Prüfergebnisse.
Unsere amtlichen Leistungen rund um Ihr Fahrzeug
Prüfen, begutachten und sicher durch den Straßenverkehr
Ob regelmäßige Hauptuntersuchung, technische Änderung, historisches Fahrzeug oder besondere gesetzliche Prüfpflicht: Unsere Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure unterstützen Sie kompetent und praxisnah. Wir prüfen nach den geltenden Vorschriften, erläutern die Ergebnisse verständlich und helfen Ihnen bei Fragen zu Fristen, Unterlagen und dem weiteren Vorgehen.

Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU)
Die Hauptuntersuchung stellt sicher, dass nur verkehrssichere und vorschriftsgemäße Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Als GTÜ-Vertragspartner führen wir die HU inklusive AU im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch. Bei positivem Prüfergebnis wird die neue Prüfplakette am hinteren Kennzeichen angebracht.
Wann erhalte ich die Prüfplakette?
Weist Ihr Fahrzeug keine Mängel oder lediglich geringe Mängel auf, wird die Prüfplakette zugeteilt. Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln ist eine Reparatur und gegebenenfalls eine Nachprüfung erforderlich. Gefährliche Mängel können die Verkehrssicherheit unmittelbar beeinträchtigen; das Fahrzeug sollte dann nur noch auf direktem Weg nach Hause oder in eine Werkstatt bewegt werden.
So lesen Sie die HU-Plakette
Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung. Der oben auf der 12-Uhr-Position stehende Wert kennzeichnet den Fälligkeitsmonat, die Zahl in der Mitte das Fälligkeitsjahr. Die Plakettenfarbe wechselt jährlich in einem sechsjährigen Rhythmus.
- 2025: Orange
- 2026: Blau
- 2027: Gelb
- 2028: Braun
Fristen für HU und AU
Bei Pkw ist die erste Hauptuntersuchung in der Regel 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, anschließend alle 24 Monate. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten grundsätzlich dieselben Fristen. Seit dem 1. Juli 2012 wird eine verspätet durchgeführte HU nicht mehr auf den ursprünglich fälligen Monat zurückdatiert.
Unser Tipp zur Vorbereitung
Kontrollieren Sie vor dem Termin unter anderem Beleuchtung, Reifen, Warnmittel, Scheibenwischer, Kennzeichen und sichtbare Beschädigungen. Eine einfache Vorabkontrolle kann helfen, vermeidbare Mängel und zusätzliche Kosten zu reduzieren. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Prüftermin.
🚗 Hauptuntersuchung inklusive AU
Sicher und vorschriftsgemäß unterwegs
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung für Pkw und weitere Fahrzeugarten durch. Dabei prüfen wir den technischen Zustand, bewerten festgestellte Mängel und vergeben bei positivem Ergebnis die neue HU-Plakette.
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Abgasuntersuchung als Bestandteil der HU
- Prüfung von Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit
- Bewertung festgestellter Mängel
- Zuteilung der Prüfplakette bei positivem Ergebnis
- Hinweise zu Fristen und Vorbereitung
Jetzt zur HU-Erinnerung anmelden
Alle 2 Jahre* ist sie fällig und trotzdem kommt sie oftmals plötzlich: die Hauptuntersuchung (HU). Diese Untersuchung ist für die Sicherheit des eigenen Fahrzeugs unerlässlich. Bremsen, Licht, Reifen, Motorraum und Co. werden dabei genauestens geprüft und eventuelle Mängel aufgedeckt. Damit Sie Ihre nächste Hauptuntersuchung nicht vergessen, erinnern wir Sie gerne kostenlos per E-Mail.
🛠️ Tuning & Änderungsabnahmen
Fahrzeugänderungen fachgerecht prüfen lassen
Neue Felgen, eine Tieferlegung, ein Spoiler oder eine Leistungssteigerung können eine Änderungsabnahme erforderlich machen. Wir prüfen den ordnungsgemäßen Einbau, die Einhaltung der Auflagen und bereiten die erforderliche Dokumentation für die Zulassungsstelle vor.
- Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
- Prüfung von Rad-Reifen-Kombinationen
- Abnahmen von Tieferlegungen und Anbauteilen
- Prüfung von Leistungsänderungen
- Bewertung von ABE und Teilegutachten
- Vorbereitung der Eintragung in die Fahrzeugpapiere

Tuning und Änderungsabnahmen
Wer sein Fahrzeug individualisiert, muss beachten, dass viele technische Änderungen abnahmepflichtig sind. Dazu gehören beispielsweise geänderte Rad-Reifen-Kombinationen, Spoiler, Tieferlegungen oder Leistungssteigerungen. Wir prüfen, ob die Änderung ordnungsgemäß ausgeführt wurde und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann ist eine Änderungsabnahme erforderlich?
Änderungen nach § 19 (3) StVZO müssen geprüft werden, wenn dies aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder dem Teilegutachten hervorgeht. Bei einem Teilegutachten ist die Abnahme nach dem Einbau grundsätzlich unverzüglich durchzuführen. Das Ergebnis wird in einer Änderungsabnahmebescheinigung dokumentiert.
Keine ABE oder kein Teilegutachten vorhanden?
Fehlen ABE oder Teilegutachten, werden Auflagen nicht eingehalten oder beeinflussen sich mehrere Umbauten gegenseitig, kann eine Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO erforderlich werden. Wir erläutern Ihnen, welche Form der Begutachtung für Ihr Fahrzeug infrage kommt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein zur Begutachtung mit.
- Prüfzeugnisse: Dazu zählen Teilegutachten, ABE und gegebenenfalls Herstellerbescheinigungen.
- Weitere Nachweise: Je nach Umbau können zusätzliche Unterlagen oder Einbauanleitungen erforderlich sein.
Individuelle Beratung für individuelle Umbauten
Da Tuningmaßnahmen und Fahrzeugkombinationen sehr unterschiedlich sind, lassen sich Eintragungspflichten nicht immer pauschal beurteilen. Sprechen Sie uns am besten vor dem Umbau oder vor der Abnahme an. So lässt sich frühzeitig klären, welche Unterlagen und Prüfschritte erforderlich sind.

Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO
Hat Ihr Fahrzeug ein Alter von mindestens 30 Jahren erreicht und soll als historisches Fahrzeug zugelassen werden, ist eine Oldtimerbegutachtung erforderlich. Unsere Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure beurteilen, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden kann.
Was wird bei der Begutachtung geprüft?
Im Mittelpunkt stehen der Pflege- und Erhaltungszustand des Gesamtfahrzeugs sowie die Originalität seiner Hauptbaugruppen. Je nach Ausgangslage können zusätzlich ein Vollgutachten nach § 21 StVZO und eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erforderlich sein.
- Aufbau und Karosserie
- Rahmen und Fahrwerk
- Motor und Antrieb
- Bremsanlage und Lenkung
- Räder und Reifen
- Elektrische Anlage und Innenraum
Voraussetzung für H- oder 07er-Kennzeichen
Bestätigt die Begutachtung den erhaltenswerten, weitgehend originalen Zustand, kann das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft werden. Das Gutachten bildet die Grundlage für die Beantragung eines H-Kennzeichens oder eines roten 07er-Kennzeichens bei der Zulassungsstelle.
Unterstützung bei Unterlagen und Fragen
Gerne helfen wir Ihnen auch bei Fragen zu Datenblättern, Broschüren, technischen Nachweisen oder weiteren Unterlagen, die für die Begutachtung benötigt werden können.
🏁 Oldtimerbegutachtung
Begutachtung für H- und 07er-Kennzeichen
Wir begutachten Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren nach § 23 StVZO und beurteilen Erhaltungszustand, Originalität und historische Bedeutung. Das Gutachten dient als Grundlage für die Zulassung als historisches Fahrzeug.
- Begutachtung nach § 23 StVZO
- Prüfung von Originalität und Erhaltungszustand
- Bewertung der relevanten Hauptbaugruppen
- Grundlage für H-Kennzeichen
- Grundlage für rotes 07er-Kennzeichen
- Unterstützung bei erforderlichen Unterlagen
🌿 Umweltplakette
Freie Fahrt in gekennzeichneten Umweltzonen
Die amtliche Umweltplakette kennzeichnet die Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs und ist für die Einfahrt in viele Umweltzonen erforderlich. Bei uns erhalten Sie die passende Plakette nach Prüfung Ihrer Fahrzeugdaten.
- Prüfung der Emissionsschlüsselnummer
- Einstufung in die passende Schadstoffgruppe
- Ausgabe der amtlichen Umweltplakette
- Informationen zu Umweltzonen
- Hinweise zu möglichen Nachrüstungen
- Unterstützung bei Fragen und Ausnahmen

Umweltplakette – amtliche Kennzeichnung der Schadstoffgruppe
Umweltzonen sollen die Schadstoffbelastung in Städten reduzieren. Für die Einfahrt benötigen Fahrzeuge in der Regel eine amtliche Umweltplakette an der Windschutzscheibe. Die Zuordnung richtet sich nach der Emissionsschlüsselnummer und der jeweiligen Schadstoffgruppe des Fahrzeugs.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten?
Grundlage ist die 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Sie ermöglicht Städten und Gemeinden, Umweltzonen einzurichten und Fahrverbote für Fahrzeuge ohne die erforderliche Kennzeichnung auszusprechen.
Welche Schadstoffgruppen gibt es?
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Umweltplakette. Fahrzeuge der Gruppen 2 bis 4 dürfen entsprechend der örtlichen Beschilderung nur mit der jeweils zulässigen Plakette in Umweltzonen einfahren. In vielen Umweltzonen ist heute die grüne Plakette erforderlich.
So erhalten Sie Ihre Plakette
Bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere mit. Anhand der dort eingetragenen Emissionsdaten prüfen wir die Einstufung und stellen Ihnen die passende Umweltplakette aus. Bei Fragen zu Nachrüstungsmöglichkeiten oder Ausnahmeregelungen beraten wir Sie gerne.

Gasprüfung GAP, GWP, GSP und Campinggasprüfung
Gasbetriebene Fahrzeuge sowie Wohnmobile, Wohnwagen und Mobilheime mit Flüssiggasanlagen müssen regelmäßig fachgerecht geprüft werden. Wir führen die erforderlichen Prüfungen an Antriebs- und Wohnraumanlagen durch und kontrollieren Sicherheit, Dichtheit, Funktion und ordnungsgemäßen Einbau.
Gasanlagenprüfung (GAP)
Bei der GAP werden unter anderem Druckregelanlage, Gasleitungen, Tanks und Ventile auf Zustand, Funktion und Dichtheit geprüft. Sind Gastanks nicht vollständig einsehbar, ist eine erweiterte Sichtprüfung mit Freilegung erforderlich. Nach Reparaturen, Bränden oder Unfällen kann eine vollständige GAP notwendig sein.
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
Die GWP wird bei gasbetriebenen Fahrzeugen im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Eine höchstens einen Monat alte GAP mit entsprechendem Nachweis kann anerkannt werden. Auch hierbei müssen nicht einsehbare Gastanks für die erweiterte Sichtprüfung zugänglich gemacht werden.
Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Die GSP bestätigt den fachgerechten Einbau einer nachgerüsteten Gasanlage. Geprüft werden Identifikation, Einbau, Funktion und Dichtheit. Bei im Ausland verbauten Anlagen sind insbesondere ein deutschsprachiges Einbauhandbuch und das Einbauschild vorzulegen.
Campinggasprüfung nach G 607
Für Flüssiggasanlagen zu Wohnzwecken in Wohnmobilen und Wohnwagen führen wir Erstabnahmen und Wiederholungsprüfungen durch. Seit dem 19. Juni 2025 besteht nach § 60 StVZO eine eigenständige gesetzliche Prüfpflicht. Die Prüfung ist nicht Bestandteil der HU; eine flüssiggasbetriebene Heizung bleibt jedoch weiterhin HU-relevant.
🔥 Gasprüfungen
Sicherheit für Fahrzeug- und Campinggasanlagen
Wir prüfen Gasanlagen in Pkw, Nutzfahrzeugen, Wohnmobilen und Wohnwagen. Je nach Anlage und Anlass führen wir GAP, GWP, GSP oder die Campinggasprüfung nach G 607 durch.
- Gasanlagenprüfung GAP
- Wiederkehrende Gasanlagenprüfung GWP
- Gassystemeinbauprüfung GSP
- Campinggasprüfung nach G 607
- Dichtheits- und Funktionsprüfung
- Prüfung von Einbau, Zustand und Befestigung
🚛 Sicherheitsprüfungen
Regelmäßige Prüfung schwerer Nutzfahrzeuge
Für bestimmte Busse, Lkw, Zugmaschinen und schwere Anhänger ist zusätzlich zur Hauptuntersuchung eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben. Wir kontrollieren zentrale sicherheitsrelevante Baugruppen und dokumentieren das Prüfergebnis.
- Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO
- Prüfung von Bremsen und Lenkung
- Kontrolle von Beleuchtung und Reifen
- Bewertung von Fahrwerk und Aufbau
- Prüfprotokoll und Prüfmarke
- Hinweise zu Fristen und Nachweisen

Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge, Busse und Anhänger
Die Sicherheitsprüfung ergänzt bei bestimmten schweren Fahrzeugen die Hauptuntersuchung. Sie dient dazu, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und die Verkehrssicherheit im laufenden Betrieb zu gewährleisten.
Welche Fahrzeuge benötigen eine Sicherheitsprüfung?
- Busse: Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen.
- Schwere Nutzfahrzeuge: Lkw, Arbeits- und Zugmaschinen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und mit mehr als 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
- Schwere Anhänger: Anhänger über 10 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und mit mehr als 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Was wird geprüft?
Kontrolliert werden insbesondere Bremsanlage, Lenkung, Reifen, Beleuchtung, Fahrwerk und Aufbau. Auch elektronische Systeme können in die Prüfung einbezogen werden. Ziel ist es, Defekte rechtzeitig zu erkennen und mögliche Unfallrisiken zu reduzieren.
Fristen und Nachweise
Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Untersuchungsbericht, dem Prüfprotokoll oder der am Fahrzeug angebrachten Prüfmarke. Fahrzeughalter müssen das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufbewahren. Auch HU-Bericht und AU-Nachweis sind eigenständig aufzubewahren und bei Kontrollen mitzuführen.

BOKraft-Prüfung für Taxis, Mietwagen und Busse
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr stellt besondere Anforderungen an gewerblich eingesetzte Fahrzeuge. Die jährliche BOKraft-Prüfung dient dazu, Sicherheit und vorgeschriebene Ausstattung von Taxis, Mietwagen, Omnibussen und weiteren Fahrzeugen der Personenbeförderung zu kontrollieren.
Welche Fahrzeuge unterliegen der BOKraft?
- Omnibusse: Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen, etwa Linien- und Reisebusse.
- Taxis und Mietwagen: Gewerblich zugelassene Fahrzeuge einschließlich Limousinenservices.
- Gelegenheitsverkehr: Fahrzeuge für Ausflugsfahrten und vergleichbare Beförderungsangebote.
- Sonderfahrzeuge: Beispielsweise Fahrzeuge für den Behindertentransport.
Was wird bei der BOKraft-Prüfung kontrolliert?
Geprüft werden unter anderem Beleuchtung, Brems- und Lenkanlage, Sicherheitsgurte, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage, Reifen und Karosserie. Bei Kraftomnibussen gehören zusätzlich Notausstiege, Feuerlöscher und Verbandskästen zum Prüfumfang.
Sicherheit in der Personenbeförderung
Unsere Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure führen die Untersuchung nach den einschlägigen Vorschriften der BOKraft durch. So wird sichergestellt, dass gewerblich eingesetzte Fahrzeuge die gesetzlichen Sicherheits- und Ausstattungsanforderungen erfüllen.
🚕 BOKraft-Prüfung
Jährliche Prüfung für Fahrzeuge der Personenbeförderung
Wir prüfen Taxis, Mietwagen, Busse und weitere gewerblich eingesetzte Fahrzeuge nach den Vorgaben der BOKraft. Im Mittelpunkt stehen Verkehrssicherheit, vorgeschriebene Ausstattungen und der sichere Transport von Fahrgästen.
- Prüfung nach BOKraft
- Für Taxis, Mietwagen und Omnibusse
- Kontrolle von Bremsen und Lenkung
- Prüfung von Beleuchtung und Sicherheitsgurten
- Kontrolle vorgeschriebener Notausstattung
- Jährlicher Sicherheitscheck



